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Neues vom EPG: Neues Gericht soll seine Tätigkeit Anfang 2023 aufnehmen

Am 19. Januar 2022 trat das Protokoll über die vorläufige Anwendung des EPGÜ in Kraft und das Einheitliche Patengericht (EPG) als internationale Organisation wurde geschaffen. Zugleich wurde damit die letzte Phase des Aufbaus des Einheitlichen Patentgerichts, die so genannte Provisional Application Period (PAP), eingeleitet. Während dieser „Pilotphase“, die mindestens 8, vermutlich eher 11 Monate dauern wird, sind einige Bestimmungen des EPGÜ bereits vorläufig anwendbar und werden die letzten Vorbereitungsarbeiten zur Errichtung und Herstellung der Funktionsfähigkeit des neuen Gerichts durchgeführt.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei der bereits am 22. Februar 2022 gebildete Verwaltungsausschuss des EPG. Unter anderem wählt er die zu ernennenden Richter aus und verabschiedet die zukünftige Verfahrensordnung des Gerichts.

Gemäß Bekanntmachung des EPG vom 14. Juli 2022 fand am 8. Juli 2022 die 2. Sitzung dieses Verwaltungsausschusses statt, in deren Ergebnis weitere wichtige Beschlüsse und Schritte stehen, die sich wie folgt kurz zusammenfassen lassen:

  • Österreich (Wien)
  • Belgien (Brüssel)
  • Dänemark (Kopenhagen)
  • Finnland (Helsinki)
  • Frankreich (Paris)
  • Deutschland (Düsseldorf, Hamburg,
    Mannheim, München)
  • Italien (Mailand)
  • die Niederlande (Den Haag)
  • Slowenien (Ljubljana)
  • Portugal (Lissabon)
  • nordisch-baltischer Raum (Stockholm)

Die für alle Interessierten wohl wichtigste Nachricht ist jedoch, dass der Verwaltungsausschluss davon ausgeht, dass das Einheitliche Patentgericht seine Tätigkeit wahrscheinlich Anfang 2023 aufnehmen wird.

Dies lässt – mit der gebotenen Vorsicht – vermuten, dass die ca. 3-monatige Übergangsphase („sunrise period“) noch vor Ende 2022 beginnen wird. Für alle Patentinhaber wird es daher Zeit, sofern nicht schon geschehen, die nächsten Monate für die Sichtung ihrer Patentportfolios und die Entscheidungsfindung zur Frage „opt-out: ja oder nein?“ zu nutzen (vgl. unser Blogbeitrag vom 11. Februar 2022).

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Heike Röder-Hitschke

Counsel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

EPG-Vertreterin

LL.M. „International Studies in Intellectual Property Law“