Am 25. November 2020 hat die Europäische Kommission einen umfangreichen Aktionsplan auf den Weg gebracht (COM(2020) 760 final), mit dem Ziel das Innovationspotenzial der EU hinsichtlich immaterieller Vermögenswerte, insbesondere der Rechte des geistigen Eigentums, zu optimieren.
Rechte des geistigen Eigentums, wie Patente, Marken und verwandte Schutzrechte stellen aus Sicht der Kommission einen Schlüsselfaktor für die globale Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsstaaten dar. Wie die Kommission u.a. betont sind zwischen 2010 und 2019 die Zahl europäischer Patente zwar von 58 000 auf 137 000 gestiegen, allerdings fällt dieser Anstieg weniger stark aus als beispielweise in Asien.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hat die Kommission fünf Herausforderungen identifiziert und in dem verabschiedeten Aktionsplan entsprechende Schwerpunkte festgelegt, zu denen spezifische Vorschläge für konkrete Maßnahmen unterbreitet werden:
- Verbesserung des Systems zum Schutz des geistigen Eigentums
- Schaffung von Anreizen für die Nutzung und den Einsatz geistigen Eigentums, insbesondere durch KMU
- Erleichterung des Zugangs zu immateriellen Vermögenswerten sowie der gemeinsamen Nutzung bei
- gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Kapitalrendite
- Gewährleistung einer besseren Durchsetzung des geistigen Eigentums und
- Verbesserung der Fairness auf globaler Ebene
Konkret soll zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums neben der Einführung des einheitlichen Patentsystems, möglichen Finanzhilfen für ergänzende Schutzzertifikate und der Überarbeitung der Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz auch ein neues Konzept für den Schutz geografischer Angaben und zum Sortenschutz erarbeitet werden.
Zusätzlich zu den vorgenannten Reformen plant die Kommission den Einsatz neuer Technologien wie KI und Blockchain zu untersuchen und Überlegungen anzustellen, wie und wofür aufgrund der „digitalen Revolution“ künftig Schutz gewährt werden soll.
Zur Förderung der Akzeptanz und Nutzung von immateriellen Vermögenswerten plant die Kommission darüber hinaus die Einführung sog. „IP-Voucher für KMU“ zur Finanzierung der Anmeldung und strategischen Beratung zu Rechten des geistigen Eigentums.
Weiter soll der Datenaustausch ebenso verbessert werden, wie der Zugang zu sowie eine gemeinsame Nutzung von geschützten immateriellen Vermögenswerten und deren wirksame Durchsetzung.
Mit Spannung kann die Umsetzung der konkreten Maßnahmen erwartet werden, die einige hoffentlich positive Veränderungen hinsichtlich des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums mit sich bringen werden. Die Kommission fordert das Europäische Parlament, den Rat aber auch die Mitgliedsstaaten auf, sich an der Entwicklung der Strategien zur Umsetzung der im Aktionsplan festgelegten Ziele zu beteiligen.