Wir können nun auf ein recht erfolgreiches erstes Jahr des neuen europäischen Patent- und Gerichtssystems zurückblicken. Auch im zweiten Jahr seines Bestehens erfreut sich das Einheitspatent (EP) immer größerer Beliebtheit, und das Einheitliche Patentgericht (EPG) erweist sich als wahrhaft paneuropäisches Gericht. Sowohl das UP als auch das UPC werden von den Nutzern in allen Technologiebereichen zunehmend geschätzt. Das Gericht macht sich in puncto Schnelligkeit und Effizienz deutlich bemerkbar. Mehrere Abteilungen des EPG haben bereits signalisiert, wie sie zentrale Fragen wie die Auslegung von Ansprüchen, die Prüfung der „gleichen Erfindung“ für die Inanspruchnahme eines Prioritätsrechts und die Bewertung der erfinderischen Tätigkeit zu behandeln gedenken. Im Bereich Chemie und Pharmazie war die Tätigkeit vor dem EPG im ersten Jahr eher schleppend, obwohl dieser Bereich gemessen am Streitwert an erster Stelle stand. Doch das dürfte sich nun ändern.
In diesem Artikel, der im Newsletter des AIPLA Chemical Practice Committee veröffentlicht wurde, liefern Dr. Ulrike Herr und Heike Röder-Hitschke einige Fakten und Zahlen und beleuchten die Trends gegenüber dem UP und dem UPC, wobei sich letzteres auf Nichtigkeitsklagen konzentriert.