Publikation

Alle Publikationen

Statistics and Takeaways from Continued Application of G 2/21 by the EPO’s Boards of Appeal and First Impressions from the UPC on “Plausibility” epi Information, 1/2025

In der Entscheidung G 2/21 vom 23. März 2023 hat die Große Beschwerdekammer (GBK) die Anforderungen für die Heranziehung eines angeblichen technischen Effekts zur Unterstützung der erfinderischen Tätigkeit entschieden. Dieser Effekt ist häufig der entscheidende Faktor bei der Anerkennung der erfinderischen Tätigkeit gemäß der etablierten Bewertung im Rahmen des Problem-Lösungs-Ansatzes des Europäischen Patentamts (EPA). Laut dem Leitsatz II von G 2/21 kann ein Patentanmelder oder -inhaber auf einen technischen Effekt zur Unterstützung der erfinderischen Tätigkeit zurückgreifen, wenn der Fachmann, unter Berücksichtigung des allgemeinen Fachwissens und basierend auf der ursprünglich eingereichten Anmeldung, diesen Effekt als Teil der technischen Lehre ableiten würde, die durch die ursprünglich offenbartes Erfindung verkörpert wird. Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können auch nachträglich eingereichte Daten den technischen Effekt unterstützen, selbst wenn in der ursprünglich eingereichten Anmeldung keine Unterstützung für diesen Effekt enthalten ist.

Lesen Sie den vollständigen Artikel von Dr. Eva Ehlich und Dr. Anja Fux, erschienen in der Ausgabe 1/2025 von epi.

Zum Artikel

Autoren

Dr. Eva Ehlich

Partnerin

Patentanwältin

European Patent Attorney

EPG-Vertreterin

Diplom-Chemikerin

Dr. Anja Fux

Associate

Patentanwältin

European Patent Attorney

EPG-Vertreterin

M.Sc. Biochemie