In einem kürzlich erschienenen Artikel veröffentlicht von Managing IP, begrüßt Susanna Heurung eine Entscheidung der Beschwerdekammer über die Verlängerung einer Benutzungsschonfrist, wenn die Bösgläubigkeit des Anmelders offensichtlich war.
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In einem kürzlich erschienenen Artikel veröffentlicht von Managing IP, begrüßt Susanna Heurung eine Entscheidung der Beschwerdekammer über die Verlängerung einer Benutzungsschonfrist, wenn die Bösgläubigkeit des Anmelders offensichtlich war.
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