In diesem Beitrag werden einige Aspekte erörtert, die sich als direkte oder indirekte Folge des Inkrafttretens des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht (EPG) am 1. Juni 2023 auf deutscher und europäischer Ebene ergeben. Dazu gehören die teilweise Aufhebung des Doppelschutzverbots in Deutschland und die sich daraus ergebenden neuen Anmeldestrategien sowie die dringend erforderliche weitere Beschleunigung von Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA), letzteres insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des UPC zur (Nicht-)Aussetzung einer Nichtigkeitsklage, während ein Einspruch noch vor dem EPA anhängig ist. Ferner wird auf die jüngste Vorlage an die Große Beschwerdekammer zu grundlegenden Fragen der Anspruchsauslegung beim EPA eingegangen (G 1/24).