Die Schaffung des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) läutet den Beginn einer neuen Ära des Patentrechts in Europa ein. Das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht („EPGÜ“) trat am 1. Juni 2023 in Kraft, als das neue EPG schließlich seine Tätigkeit aufnahm. Die Eröffnung des EPG fällt auch mit der Einführung eines neuen „Einheitspatents“ zusammen. Von nun an müssen innovative Unternehmen keine Patente mehr einzeln für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union („EU“) beantragen, erhalten und im Streitfall gerichtlich durchsetzen, um ihre technischen Erfindungen zu schützen. Das neue System sieht ein einheitliches Gerichtsverfahren mit unmittelbarer Wirkung der Entscheidungen für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vor.