Europäisches Patentamt weist Coca-Cola-Beschwerde zurück
Maiwald sichert für PepsiCo den Bestand eines Patents für gesüßte, säurehaltige Getränke ohne bitteren Nachgeschmack.
München, 5. Juni 2019: Die Patentanwalts- und Rechtsanwalts-GmbH Maiwald hat im Auftrag von PepsiCo beim Europäischen Patentamt (EPA) ein Beschwerdefahren gegen Coca-Cola erfolgreich verhandelt. Coca-Cola hatte Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eingelegt, in der das Patent in geänderter Form aufrechterhalten wurde. In diesem aufrechterhaltenen Patent geht es um den Schutz säurehaltiger Getränke, die mit den kalorienarmen Süßstoffen Stevia und Erythritol gesüßt werden. Diese Getränke weisen keinen bitteren Nachgeschmack auf, wenn sie auf einen bestimmten pH-Bereich und eine bestimmte titrierbare Azidität eingestellt sind. Eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat nun nach der mündlichen Verhandlung am 28. Mai 2019 die Beschwerde zurückgewiesen und damit die Entscheidung der Einspruchsabteilung endgültig bestätigt.
Erzielen eines technischen Effekts für Patentschutz relevant
„Erfindungen auf dem Gebiet der Nahrungsmittel können in Europa durch Patente geschützt werden. Entscheidend ist dabei unter anderem, dass ein bestimmter technischer Effekt erreicht wird, der beispielsweise in der Verbesserung des Geschmacks liegen kann“, sagt Patentanwalt Dr. Andreas Ledl, Maiwald München, der gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Thomas Friede das Beschwerdeverfahren für die Patentinhaberin betreut hat. Ledl kommentiert weiter: „Die vorliegende Entscheidung bestätigt, dass Merkmale, die für einen bestimmten technischen Effekt verantwortlich sind, wie im vorliegenden Fall für den Geschmack, grundsätzlich auch funktional definiert werden können“. Coca-Cola wurde durch Boehmert & Boehmert vertreten.
Das Patent zielt darauf ab, den bitteren Nachgeschmack zu beseitigen, den Stevia-Süßungsmittel verursachen. Dies geschieht durch das Einstellen des pH-Wertes und der titrierbaren Azidität in einem genau definierten Bereich mit einer Säure. Diese Säure wird neben den Süßstoffen Stevia und Erythritol im Patent im Rahmen eines Getränkeproduktanspruchs beschrieben. Das Patent ist nicht auf bestimmte Getränke beschränkt und vor allem für Soft-Getränke wie Colas relevant.
Maiwald mit umfangreichem Mandat für PepsiCo aktiv
Seit über zwei Jahren vertritt Maiwald PepsiCo im vorliegenden Beschwerdeverfahren gegen Coca-Cola. Maiwald übernahm im April 2017 den Großteil des PepsiCo-Portfolios, das beim Europäischen Patentamt (EPA) anhängig war. Seitdem verantworten die Münchner Patentanwälte auch die Mehrzahl der Regionalisierungen vor dem EPA aus internationalen PCT-Anmeldungen im Namen von PepsiCo. Mit Hilfe von Patent-Cooperation-Treaty-Anmeldungen (PCT-Anmeldungen) streben Anmelder gleichzeitig Patentschutz in mehreren Ländern an. Außerdem ist Maiwald Vertreter für Design-Anmeldungen von PepsiCo vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).