Mit einem Sieg für die University of California hat das Europäische Patentamt (EPA) ein CRISPR-Patent aufrechterhalten, deren Inhaberinnen Emmanuelle Charpentier, die University of California und die Universität Wien sind.
Das Europäische Patent mit der Nummer EP2800811 deckt sowohl zelluläre als auch nicht-zelluläre Anwendungen ab, einschließlich der Verwendung in Bakterien, Pflanzen, Tieren und Zellen von Wirbeltieren wie dem Menschen.
Nach einer dreitägigen Anhörung im Februar wies das EPA die im Einspruchsverfahren eingereichten Argumente zurück und ließ das Patent mit „sehr geringfügigen“ Änderungen bestehen, so ERS Genomics (ein Unternehmen, das lizenzrechtlichen Zugang zu der CRISPR/Cas9-Technologie hat, die durch das IP von Charpentier geschützt wird).
Das EPA wies an, dass zwei der 23 ursprünglichen Ansprüche geändert und zwei abhängige Ansprüche entfernt werden sollten.
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Dieser Text erschien im Original bei Life Sciences Intellectual Property Review. Die Volltextversion finden Sie hier: https://www.lifesciencesipreview.com/news/university-of-california-gains-ground-after-epo-backs-crispr-patent-3908
Dr. Dirk Bühler, Dr. Martin Huenges, Dr. Kerstin Wolff and Dr. Sarah von Leliwa vertraten die Patentinhaber University of California, Emmanuelle Charpentier und die Universität Wien zum Basispatent CRISPR/Cas9 (EP 2 800 811) in einem Einspruchsverfahren vor dem EPA gegen sieben Einsprechende.