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Patente: Ratiopharm und Hexal wenden das Blatt im Grundsatzstreit um Second-Medical-Use (Juve)

Der sogenannte Second-Medical-Use von Arzneimitteln ist aktuell eines der wichtigsten Themen im europäischen Patentrecht. Eine bedeutende Entscheidung hat hierzu das Landgericht Düsseldorf im Verfahren AstraZeneca gegen Ratiopharm und Hexal bekannt gegeben. Danach verletzten die Generikahersteller nicht das Verwendungspatent (EP 1272195) für ein Brustkrebsmedikament mit dem Wirkstoff Fulvestrant (Az. 4c O 46/17). Beide Unternehmen können daher weiter ihre generischen Produkte in Deutschland vertreiben. Auch einen Eilantrag gegen Betapharm wiesen die Richter ab.

Vertreter Betapharm:

Maiwald (München): Marco StiefHeike Röder-Hitschke (beide Rechtsanwälte), Dr. Dirk BühlerDr. Renate Rieder (beide Patentanwälte)

Inhouse (Cambridge): Mujeebur Rahiman (Head IP Europe Dr. Reddy’s)

Den vollständigen Artikel finden Sie auf Juve unter: https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2018/07/patente-ratiopharm-und-hexal-wenden-das-blatt-im-grundsatzstreit-um-second-medical-use