Ende Juni hatte das Bundespatentgericht ein Novartis-Patent (EP 3 143 990 B1) wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit in vollem Umfang für nichtig erklärt (AZ: 3 Ni 13/22). Novartis kann gegen die Entscheidung vom Bundespatentgericht Berufung zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Volltextversion der Mitteilung von JUVE Patent finden Sie hier.
Im parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem OLG München hat Novartis als Reaktion auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts den Verfügungsantrag gegen unsere Mandantin zurückgenommen.