Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein Patent aufrechterhalten, deren Inhaberinnen die CRISPR-Vorreiterin Emmanuelle Charpentier, PhD, die University of California und die Universität Wien sind und das das single-guide Genom-Editiersystem CRISPR-Cas9 schützt – und hat damit die Einwände des Broad Institute des MIT und Harvard im Einspruchsverfahren zurückgewiesen.
Die Entscheidung des EPA hält das europäische Patent Nr. EP280081 („Methods and Compositions for RNA-Directed Target DNA modification and for RNA-Directed Modulation of Transcription“) aufrecht, das sowohl zelluläre als auch nicht-zelluläre Anwendungen abdeckt, einschließlich der Verwendung in Bakterien, Pflanzen, Tieren und Zellen von Wirbeltieren wie dem Menschen.
Die vom 5. bis 7. Februar angesetzte, dreitätige Anhörung vor dem EPA endete mit der Entscheidung, dass zwei der 23 ursprünglichen Patentansprüche abzuändern sowie zwei abhängige Ansprüche zu streichen seien.
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Dieser Text wurde von Genetic Engineering & Biotechnoloy News veröffentlicht. Die Volltextversion des Artikels finden Sie hier: https://www.genengnews.com/news/rejecting-broad-institute-opposition-epo-affirms-crispr-patent-issued-to-charpentier-uc-and-u-vienna/
Dr. Dirk Bühler, Dr. Martin Huenges, Dr. Kerstin Wolff and Dr. Sarah von Leliwa vertraten die Patentinhaber University of California, Emmanuelle Charpentier und die Universität Wien zum Basispatent CRISPR/Cas9 (EP 2 800 811) in einem Einspruchsverfahren vor dem EPA gegen sieben Einsprechende.