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Entscheidung in Verfügungsverfahren durch Lokalkammer des EPG in München nach Rücknahme des Verfügungsantrags

Der Artikel beleuchtet ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor der Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) in München zwischen der Antragstellerin Tiroler Rohre (TRM) und den Antragsgegnerinnen SSAB Swedish Steel GmbH sowie SSAB Europe Oy betreffend Pfahlspitzen zur Verankerung von Bauwerken im Baugrund.

Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen für mittelständische Unternehmen (KMU) in EPG-Verfahren, insbesondere im Hinblick auf Kostenempfindlichkeit und begrenzte Ressourcen. Die Münchner Lokalkammer, bekannt für ihre hohe Arbeitsbelastung, benötigte mehrere Monate für ihre Entscheidung über den Antrag der Antragstellerin auf Rücknahme ihres Verfügungsantrags, der nach der in der mündlichen Verhandlung seitens der Lokalkammer geäußerten Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des TRM-Patents gestellt wurde. Die Lokalkammer gewährte die Rücknahme des Verfügungsantrags, ordnete jedoch an, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens und der von den Antragsgegnerinnen hinterlegten Schutzschrift tragen muss.

SSAB Swedish Steel GmbH und SSAB Europe Oy werden von Rechtanwalt Dr. Christian Meyer der Kanzlei Maiwald vertreten, unterstützt von den Patentanwälten Dr. Michaela Weigel-Krusemarck und Alexander Ortlieb.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung eines Artikels von JUVE Patent. Der vollständige Artikel ist hier verfügbar.