Eigentlich regelt das Gesetz klar, unter welchen Umständen Anmelder den Schutzbereich eines Patents im Erteilungsverfahren noch nachträglich ändern können. Doch Ausnahmen gibt es immer, und hierzu hatte es unterschiedliche Rechtsprechungen der Beschwerdekammern beim Europäischen Patentamt gegeben. Ende Dezember hat nun die Große Beschwerdekammer im Einspruchsverfahren von Merck gegen ein Patent auf organische Leuchtstoffdioden für Klarheit gesorgt (Az. G 1/16). Das Patent hatten die beiden US-Universitäten Princeton und Southern California angemeldet.
Vertreter University of Princeton und University of Southern California
Maiwald (München): Dr. Norbert Hansen, Dr. Stefanie Parchmann, Dr. Nils Braun, Alexander Ortlieb (alle Patentanwälte)
Vertreter Merck
Isenbruck Bösl Hörschler (Mannheim): Stefan Féaux de Lacroix
Vertreter BASF
Isenbruck Bösl Hörschler (Mannheim): Dorothee Hollah
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