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Dank ergänzender Schutzzertifikate (SPC) haben Arzneimittel- und Pflanzenschutzhersteller:innen die Möglichkeit, ihren Patentschutz um maximal fünfeinhalb Jahre zu verlängern. So setzt sich der Gesetzgeber dafür ein, die Patentinhaber:innen für die wirtschaftlich verlorene Zeit zwischen der Patentanmeldung und der Marktzulassung zu entschädigen. Das SPC verlängert jedoch nicht den gesamten Schutzbereich des Patents, sondern nur den Schutz für bereits zugelassene Wirkstoffe. Die Patent- und Rechtsanwält:innen bei Maiwald mit Spezialisierung im Bereich Pharma und Pflanzenschutz beraten ihre Mandantschaft bei allen Fragen im Zusammenhang mit ergänzenden Schutzzertifikaten und koordinieren die zugehörigen Verfahren. Die besondere Expertise wird durch die von Maiwald erwirkte Vorlagefrage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sichtbar, bei der es um die Frage geht, wie man mit Fällen umgeht, in denen der Wirkstoff, für den das SPC beantragt wird, nicht explizit im zugrundeliegenden Patent erwähnt wird.