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Rechtsgebiete
Aufgabe von Compliance ist es, durch organisatorische und präventive Maßnahmen das Risiko von Gesetzesverstößen im Unternehmen zu minimieren. Existiert im Unternehmen kein Compliance-Management-System, besteht die Gefahr einer (zivilrechtlichen und u. U. sogar strafrechtlichen) Haftung der Unternehmensorgane. Bei bereits stattgefundenen Verstößen kann es zur Teilnahme an öffentlichen Vergaben notwendig sein, eine Selbstreinigung durchzuführen, zu der ebenfalls die Einführung von Compliance-Maßnahmen gehört. Die Rechtsanwält:innen von Maiwald beraten Sie bei der Aufstellung und Implementierung eines Compliance-Management-Systems, von der Risikoidentifizierung über die Erstellung der entsprechenden Richtlinien und Prozessbeschreibungen sowie die Schulung der Mitarbeiter:innen bis zur Aufklärung von potentiellen Compliance-Fällen (internal investigation). Bei Bedarf stellen wir unseren Mandant:innen auch eine:n externen Ansprechpartner:in für Compliance zur Verfügung oder bieten Ihnen die Möglichkeit einer Meldestelle für Compliance-Fälle, sog. Whistleblowing.
Weitere Informationen zum Thema Compliance finden Sie hier.