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UPDATE: Neues Verfahren vor der Großen Beschwerdekammer: „G2/24 – Skin cleanser“

Zur Frage der möglichen Weiterführung eines EPA-Beschwerdeverfahrens durch einen Beitretenden sind die von uns vorab hier berichteten Vorlagefragen:

von der Großen Beschwerdekammer angenommen worden und nun als „G2/24“ anhängig (s. hier).

Schriftliche Stellungnahmen hierzu gemäß Artikel 10 der Verfahrensordnung der Großen Beschwerdekammer können bis zum 17. April 2025 eingereicht werden.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Dr. Johannes Scholz

Senior Associate

Patentanwalt

European Patent Attorney

EPG-Vertreter

Diplom-Biophysiker