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Russland erlaubt Benutzung von fremdem geistigen Eigentum

Die russische Regierung erlaubt einheimischen Firmen und Personen, das geistige Eigentum von Firmen aus „unfreundlichen Staaten“- ob durch ein Patent, Gebrauchsmuster oder Design geschützt – ungestraft zu verletzen.

Das geht aus einem Dekret vom 6. März 2022 hervor (http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202203070005). 

Darin heißt es (in der deutschen Maschinenübersetzung):

In Bezug auf Patentinhaber, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, die unfreundliche Handlungen in Bezug auf russische juristische und natürliche Personen begehen […], beträgt die Höhe der Entschädigung 0 Prozent der tatsächlichen Einnahmen der Person, die das Recht zur Nutzung ausgeübt hat.

Mit anderen Worten kann etwa ein Patentinhaber aus einem „unfreundlichen Staat“ im Fall einer Patentverletzung gegenüber einer russischen Firma unter keinen Umständen einen Schadenersatz geltend machen. Derzeit sind Patentinhaber aus 48 Staaten – darunter alle Mitgliedsstaaten der EU, die USA und Japan – betroffen.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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