Die Technische Beschwerdekammer 3.5.02 hat mit ihrer Entscheidung vom 12. März 2021 in der Sache T 1807/15 der Großen Beschwerdekammer folgende Frage vorgelegt:
Is the conduct of oral proceedings in the form of a videoconference compatible with the right to oral proceedings as enshrined in Article 116(1) EPC if not all of the parties to the proceedings have given their consent to the conduct of oral proceedings in the form of a videoconference?
Die Vorlage erfolgt in Reaktion auf die Einführung des Artikels 15a VOBK zum 1. Januar 2021, der die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz auch ohne Zustimmung der Parteien gestattet. Vor der Einführung der neuen Bestimmung konnten mündliche Verhandlungen in Form einer Videokonferenz nur mit dem Einverständnis aller Parteien stattfinden.