Zum 01.01.2021 ist das weltweit größte Einzelförderungsprogramm für Forschung und Innovation Horzion Europe 2020 gestartet. Bereits Anfang des Jahres hatten wir dazu in einem Artikel in der Zeitschrift „Managing Intellectual Property, MIP“ sowie kürzlich in einem Interview der Zeitschrift „Best Lawyers“ berichtet. Am 26.02.2021 wurden nun erste Dokumente zu Horizon Europe, speziell zu dem Model Grant Agreement sowie Regeln für die Validierung des Rechtsträgers und für die Benennung des LEAR, veröffentlicht. Weitere Dokumente sollen sukzessive folgen.
Diese Veröffentlichung der ersten Dokumente veranlasst zu genauerer Betrachtung.
Model Grant Agreement
Der veröffentlichte Entwurf des „Grant Agreement“ soll dem Antragssteller aufzeigen, welche vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit Horizon Europe auf ihn zukommen können. Anhand des Inhaltsverzeichnis wird eine Möglichkeit der vertraglichen Strukturierung aufgezeigt, diese ist jedoch gerade nicht bindend.
„Section 2: Rules for Carrying out the Action“ greift das zentrale Ziel der Nutzung, Verarbeitung oder anderweitigen Verwertung von Ergebnisse innerhalb eines gemeinsamen Forschungsprojektes von Horizon Europe auf. Eine vertragliche Regelung könnte durch Orientierung an Art. 16 iVm. Annex 5 erfolgen, welche die Kenntnisse und Schutzrechte (background) und den Zugang zu diesen, das Eigentum an den Ergebnissen, Nutzungsrechte, besondere Regeln und Folgen der Nichteinhaltung vereinbart.
Arbeitsprogram des European Research Council
Finanziert durch Horizon Europe legt das Arbeitsprogram des European Research Council als erstes Rahmenprogramm die genauen Zeitpunkte der Bewerbung, die genaue Einsetzung der finanziellen Mittel und das Budget für das Jahr 2021 fest.
Dabei wird eine Einteilung der finanziellen Zuwendungen in
- Starting Grant (bis zu 1.5 Mio EUR für 5 Jahre)
- Consolidator Grant (bis zu 2 Mio EUR für 5 Jahre)
- Advanced Grant (bis zu 2,5 Mio EUR für 5 Jahre)
Eine Festlegung der jeweiligen Zulässigkeitskriterien wird ebenso vorgenommen. Die Erfüllung dieser festgelegten Zulässigkeitskriterien muss während der gesamten Förderungszeit gegeben sein.
Regeln für die Festlegung des LEAR (Legal Entity Appointed Representative)
Nach der Verordnung über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (2018/1046) ist eine Validierung aller Empfänger von EU-Mitteln erforderlich. Die rechtliche Überprüfung der Validierung erfolgt nach Zusendung aller dafür erforderlichen Informationen und Dokumenten. Besonders relevant ist der Beweis der Existenz als juristische Person und der Richtigkeit der Daten.
Schließlich werden explizite Regeln für die Benennung eines sog. Legal Entity Appointed Representativ (LEAR) festgelegt. Dieser muss die Daten des Funding & Tenders Portals und die Aktualität der Informationen des Begünstigten gewährleisten.
Horizon Europe wird für mögliche Begünstigte somit im Hinblick auf den Gesamtkontext konkreter. Es bleibt abzuwarten wann weitere Veröffentlichungen folgen.
Quelle: Funding & tenders (europa.eu)