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Klatsche für Amazon (Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 22. Dezember 2022)

vgl. Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 22. Dezember 2022

Bislang konnte sich Amazon bei einer auf ihrer Plattform begangenen Schutzrechtsverletzung darauf zurückziehen, dass ihr diese nicht zuzurechnen seien und, sofern diese nach Hinweis gelöscht werden, Amazon seiner Verpflichtung genüge.

Der EuGH hat jetzt entschieden, dass Amazon es sich nicht mehr so einfach machen kann und damit Amazon eine herbe Niederlage beigefügt.

Was war passiert?

Der französische Designer Louboutin, Inhaber der bekannten Marke für rote Schuhsohlen hat gegen Amazon Klage unter anderem auf Feststellung der Verantwortlichkeit von Amazon bei auf ihrem Marktplatz begangenen Markenrechtsverletzungen erhoben.

Es besteht jedoch im Falle Amazon ein großer Unterschied zu anderen Marktplatzbetreibern, wie z.B. eBay.

Amazon bündelt für ein und dieselbe Warenkategorie Angebote. Diese Angebote stammen sowohl von Amazon selbst, als auch von Drittanbietern.

Es wurde daher die Frage gestellt, ob diese Funktionsweise der Verkaufsplattformen von Amazon darauf schließen lasse, dass der Betreiber dieser Plattformen ein mit der fraglichen Marke identisches Zeichen benutze, weil er Anzeigen von Drittanbietern, in denen ein solches Zeichen verwendet werde, in seine eigene kommerzielle Kommunikation einbinde.

Das Gericht bejahte dies; denn der Verbraucher geht davon aus, dass der Betreiber einer solchen Online-Verkaufsplattform (Amazon), der seine und Angebote von Drittanbietern mischt, im Zweifel die Marke selbst benutzt.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Dr. Aliki Busse

Partnerin

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht