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Europäisches Patentamt: mündliche Verhandlungen per Videokonferenz werden Standard

Am 22. November 2022 ist eine Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Patentamts (EPA) ergangen, dass ab dem 1. Januar 2023 mündliche Verhandlungen vor der ersten Instanz (auch in Einspruchsverfahren) grundsätzlich per Videokonferenz abgehalten werden. Es wird dann auch weiterhin erlaubt sein, dass sich die Mitglieder der Prüfungs- bzw. Einspruchsabteilung bei der mündlichen Verhandlung an unterschiedlichen Orten befinden.

Nur noch auf begründeten Antrag einer Partei oder Veranlassung durch die Abteilung gibt es eine Anhörung in Person in den Räumlichkeiten des EPA. Eine Ablehnung eines Antrags auf Durchführung in Person muss begründet werden, ist aber nicht durch eine gesonderte Beschwerde angreifbar.

Die Entscheidung ist hier zu finden: EPO – Decision of the President of the European Patent Office dated 22 November 2022 concerning the format of oral proceedings before examining and opposition divisions, the Legal Division and the Receiving Section

Diese Entscheidung kommt nicht überraschend, aber es wird interessant zu sehen sein, wie die erste Instanz mit Anträgen auf Verhandlungen in Person umgehen wird.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Dr. Stefanie Parchmann

Partnerin

Patentanwältin

European Patent Attorney

Diplom-Chemikerin

Dr. Derk Vos

Partner

Patentanwalt

European Patent Attorney

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