Am 22. November 2022 ist eine Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Patentamts (EPA) ergangen, dass ab dem 1. Januar 2023 mündliche Verhandlungen vor der ersten Instanz (auch in Einspruchsverfahren) grundsätzlich per Videokonferenz abgehalten werden. Es wird dann auch weiterhin erlaubt sein, dass sich die Mitglieder der Prüfungs- bzw. Einspruchsabteilung bei der mündlichen Verhandlung an unterschiedlichen Orten befinden.
Nur noch auf begründeten Antrag einer Partei oder Veranlassung durch die Abteilung gibt es eine Anhörung in Person in den Räumlichkeiten des EPA. Eine Ablehnung eines Antrags auf Durchführung in Person muss begründet werden, ist aber nicht durch eine gesonderte Beschwerde angreifbar.
Die Entscheidung ist hier zu finden: EPO – Decision of the President of the European Patent Office dated 22 November 2022 concerning the format of oral proceedings before examining and opposition divisions, the Legal Division and the Receiving Section
Diese Entscheidung kommt nicht überraschend, aber es wird interessant zu sehen sein, wie die erste Instanz mit Anträgen auf Verhandlungen in Person umgehen wird.