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Europäisches Parlament: Resolution zum Aktionsplan für geistiges Eigentum beschlossen

Mit großer Mehrheit hat das EU Parlament am 11. November 2021 eine Resolution zum „Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU“ der EU Kommission beschlossen und legt eine Reihe von Empfehlungen für bevorstehende EU-Initiativen im Bereich des geistigen Eigentums vor (2021/2007(INI).

Wie an dieser Stelle berichtet, hat die Europäische Kommission am 25. November 2020 einen umfangreichen Aktionsplan auf den Weg gebracht, mit dem Ziel das Innovationspotenzial der EU hinsichtlich immaterieller Vermögenswerte, insbesondere der Rechte des geistigen Eigentums, zu optimieren (COM(2020) 760 final).

In der nun vom EU Parlament beschlossenen Resolution zum o.g. Aktionsplan der EU Kommission wird betont, dass der Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums für die europäische Wirtschaft sowie für die Erholung und Widerstandsfähigkeit der EU, insbesondere im Hinblick auf die Covid-19 Pandemie, von großer Bedeutung sind. Ebenfalls betont wird die besondere Bedeutung der Rechte des geistigen Eigentums für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen.

Das zunehmende Bewusstsein und die Anerkennung der Bedeutung eines effektiven Schutzes von Rechten geistigen Eigentums durch die EU Kommission und das EU Parlament ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen durch entsprechende EU Initiativen mit dem Ziel der Stärkung der Rechte geistigen Eigentums wird mit Spannung erwartet.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Dr. Christian Meyer

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Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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