In einem Urteil aus Juni 2021 hat das OLG Frankfurt a.M. wichtige Hinweise zu dem Schutzbereich von Geschmacksmustern bestehend aus schwarz-weißen Strichzeichnungen gegeben (OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 24. Juni 2021, 6 U 1/21 – LED Spiegel). Bei solchen Umrissdarstellungen dürfte es sich um die häufigste Art der Wiedergabe von Geschmacksmustern handeln, da sie aufgrund der naturgemäßen Abstrahierung einer solchen Zeichnung oft den größten Schutz bieten. Wie das vorliegende Urteil zeigt, kann dieser Ansatz aber auch Nachteile haben.
Sachverhalt
Die Antragstellerin ging aufgrund ihrer Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit u.a. folgenden Darstellungen
gegen nachfolgende Konkurrenzprodukte vor:
Entscheidung
Das Gericht wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, da die Verfügungsmuster aufgrund der folgenden Entgegenhaltungen bereits nicht rechtsbeständig seien:
Der Gesamteindruck der Verfügungsmuster und der Entgegenhaltungen stimme überein. Denn ein schmaler Lichtausschnitt gehöre nicht zu den bestimmenden Merkmalen der Verfügungsmuster. Diese seien in einer schwarz-weißen, grafischen Darstellung eingetragen und beanspruchten daher Schutz für die konkrete Gestaltung unabhängig von einer Farb- und Kontrastgebung. Ein Lichtausschnitt sei für den informierten Benutzer in dem abgesetzten Rand der Darstellung nicht eindeutig erkennbar. Diese Linie könne einen farblich anders gestalteten oder getönten Bereich begrenzen oder einen abgesetzten Rahmen darstellen. Auch aus dem jeweils auf der Rückseite erkennbaren Batteriefach könne nicht darauf geschlossen werden, dass der Spiegel durch einen beleuchteten Lichtausschnitt begrenzt werde. Mangels eines eindeutig erkennbaren beleuchteten äußeren Randes erweckten die Verfügungsmuster also keinen anderen Gesamteindruck als die Entgegenhaltungen und waren folglich nicht rechtsbeständig.
Fazit
Diese Entscheidung beleuchtet einen der schwierigsten Aspekte beim Design- bzw. Geschmacksmusterschutz, nämlich die Auswahl und Gestaltung der einzureichenden Darstellungen. Stilisierte Darstellungen versprechen einen größeren Schutzumfang, bergen aber auch die Gefahr von mehr Entgegenhaltungen. Wichtig ist auch, dass bei aller Abstrahierung zur Vergrößerung des Schutzbereichs immer noch die Aspekte in den Darstellungen zu sehen sein müssen, auf deren Schutz es dem Anmelder ankommt. Dass die Verfügungsmuster einen beleuchteten äußeren Randstreifen aufweisen sollten, ergab sich aus den Darstellungen gerade nicht. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich eine Sammelanmeldung, in der man verschiedene Versionen desselben Produkts, also beispielsweise schwarz-weiß Zeichnungen sowie farbliche Variationen oder auch bestimmte Leuchteffekte schützen könnte.