Am 1. März 2021 traten geänderte Richtlinien für die Prüfung am Europäischen Patentamt in Kraft.
Die – aus unserer Sicht – wichtigsten Änderungen in Kürze:
- In Zukunft sollen Rücksprachen mit einzelnen Prüfern grundsätzlich nicht mehr telefonisch, sondern per Videokonferenz erfolgen.
- Richtlinien für die Durchführung von mündlichen Verhandlungen vor den Prüfungs- und Einspruchsabteilungen wurden aufgenommen.
- Die Abschnitte zu biotechnologischen und computerimplementierten Erfindungen wurden im Lichte der jüngeren Rechtsprechung gründlich revidiert.
- Für die Prüfung auf Einheitlichkeit der Erfindung gibt es nun eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung.
- Die Anforderungen an die Anpassung der Beschreibung sind nun klar festgehalten. Überdies soll die Anpassung alleine Sache der Anmelderin sein, es sollen also keine Mitteilungen nach R. 71(3) EPÜ mehr erlassen werden, in denen die Prüferin diese Aufgabe übernimmt.
- Fehlerhafte Gebührenbeträge (z.B. bei der Ermittlung der zu zahlenden Anspruchsgebühren) werden in Zukunft vom EPA ex officio korrigiert.
Insbesondere die Anpassung der Beschreibung soll in Zukunft sehr strikt gehandhabt werden; hier empfiehlt es sich, einen vor dem EPA zugelassenen Vertreter zu Rate zu ziehen.