Das Europäische Patentamt wird die meisten seiner Gebühren zum 1. April 2024 um durchschnittlich ca. 5% erhöhen. Deutlich höher fällt die Gebührenanhebung bei der 3. und 4. Jahresgebühr aus, die sich um fast 30% erhöht.
Die Entrichtung von Jahresgebühren beim EPA ist frühestens 3 Monate vor Fälligkeit möglich. Für etwaige Einsparungen wäre es daher ratsam, alle bis zum 30. Juni fälligen Jahresgebühren noch vor dem 1. April 2024 zu entrichten.
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