Wie ein Gerichtssprecher des Bundesverfassungsgerichts am 13. Januar 2021 mitteilte, hat das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten gebeten, mit der Ausfertigung des Gesetzes zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) zu warten. Hintergrund sind zwei weitere Verfassungsbeschwerden (2 BvR 2216/20 and 2 BvR 2217/20), die Ende 2020 gegen die Ratifizierung eingereicht wurden.
Erst am 26. November 2020 hatte der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, gefolgt von der Zustimmung des Bundesrats am 18. Dezember 2020.
Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten. Sofern die Verfassungsbeschwerden nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet zurückgewiesen werden, könnte der Start des EU-Einheitspatents erneut erheblich verzögert werden. Das Vorgehen erinnert stark an das Jahr 2017, als das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten ebenfalls um einen entsprechenden Aufschub bat und das Zustimmungsgesetz zum EPGÜ wegen Verstoßes gegen die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit sodann im Jahr 2020 für nichtig erklärt wurde.